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BGH, 26.09.1973 - 3 StR 148/73 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entziehung der Fahrerlaubnis eines Rauschgiftsüchtigen - Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.04.1962 - 5 StR 1/62
Auszug aus BGH, 26.09.1973 - 3 StR 148/73
Zweck des § 42 m StGB ist es, Kraftfahrer, die durch eine mit Strafe bedrohte Handlung ihre mangelnde Eignung bewiesen haben, vom Verkehr auszuschalten (BGHSt 17, 218, 220). - BayObLG, 23.11.1972 - RReg. 4 St 141/72
Haschisch; Nicht geringe Menge
Auszug aus BGH, 26.09.1973 - 3 StR 148/73
Das Landgericht hat auch beachtet, daß der Beschuldigte sich bei der Schmuggelfahrt an 18./19. April 1971 eine erhebliche Menge Betäubungsmittel verschafft hat, die aber doch nicht so groß war, daß sein Handeln als besonders schwerer fall i.S. des § 11 Abs. 4 BetmG angesehen werden müßte (vgl. BayObLG NJW 1973, 669 Nr. 18). - BGH, 14.04.1959 - 1 StR 488/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.09.1973 - 3 StR 148/73
Die Möglichkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis, die auch im Sicherungsverfahren ausgesprochen werden kann (BGHSt 13, 91), scheidet hier nicht schon etwa deshalb aus, weil das Landgericht nicht festzustellen vermochte, daß der Beschuldigte rauschbedingt fahruntüchtig war, als er am 19. April 1971 von der Polizei auf der Autobahn Saarbrücken - Mannheim angehalten und im Besitz des Rauschgiftes angetroffen wurde (UA S. 6).